Liebe Patientenbesitzer,
in der gemeinsamen Arbeit mit Ihrem Tier gibt es viele Fragen die Ihnen am Herzen liegen, um Ihnen schon vorab die ein oder andere Frage beantworten zu können, gebe ich Ihnen einen kleinen Einblick über meine Arbeit und meine Vorgehensweise.
Um ein gutes Miteinander, im Interesse aller, also ein optimales Arbeitsklima zu schaffen, bitte ich Sie immer offen mit mir zu kommunizieren. Somit werden Missverständnisse bereits im Vorfeld aus dem Weg geräumt oder können erst gar nicht entstehen.
Grundsätzlich gelten auch für uns Tierheilpraktiker ein paar gesetzliche Vorschriften, so richten sich meine Preise nach der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte). Somit darf der Tierheilpraktiker den einfachen Satz dieser nicht unterschreiten; desweiteren werden Tätigkeiten die der Tierarzt nicht ausübt wie z.B. eine homöopathische Erstanamnese, in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet.
Alle Preisangaben für die Dienstleistung von Therapeuten sind immer Nettopreisangaben, hinzu kommt die gesetzliche MwSt. von 19%.
Die genaue Gebührenhöhe kann jederzeit bei mir eingesehen oder erfragt werden.
Bitte erkundigen Sie sich vorab über die anfallenden Kosten.
Bei meinem Erstbesuch wird der Rechnungsbetrag in bar fällig, ebenso bitte ich Sie die Behandlung nach jeder Behandlungseinheit in bar zu begleichen.
Bei einem angewandten Therapieplan kann jeweils zum 15./30. bzw. nach Beendigung der Therapie eine Rechnung erstellt werden, die dann per Bankeinzug zu begleichen ist.
Anderweitige Zahlungswünsche müssen vorher ausdrücklich vereinbart werden.
Anzuwendende Mittel, Nahrungsergänzungen, Immunpräparate usw. werden gesondert in Rechnung gestellt. Meist können solche Mittel nur per Vorauskasse vom
Hersteller bezogen werden und werden auch speziell für Ihr Tier ausdrücklich von mir dort bestellt, somit wird auch für den Patientenbesitzer das Produkt per Vorauskasse fällig.
Werden Präparate speziell für Ihr Tier bezogen, können diese nicht mehr zurückgenommen werden, da es sich, wie bei einer Sonderanfertigung, ausdrücklich um Mittel für Ihr Tier handelt.
Sollte dies der Fall sein, werden Sie normalerweise von mir vorab in Kenntnis gesetzt.
Bitte haben Sie außerdem dafür Verständnis, dass ich keine Therapievorschläge ohne Untersuchung am Tier erstellen kann und auch nicht möchte.
Ausnahme sind Impf-, Parasiten- und Kastrationsberatungen; diese werden nach Zeitaufwand berechnet. Zeitaufwand pro angefangene 15min lt. GOT 14,30 € netto + MwSt.
Ferner bitte ich um Verständnis, dass ich keine kostenlose telefonische Beratung durchführe, es sei denn, es handelt sich um eine Therapierückmeldung.
Das Honorar des Beratungsgesprächs richtet sich ebenso nach dem entstandenen Zeitaufwand und wird per Rechnung mit Bankeinzug fällig. Gerne sende ich Ihnen vorab diesbezüglich ein Formular
zu.
Diese Regelung gilt nicht für Neukunden, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich hier nur per Vorauskasse bzw. Barzahlung tätig werde.
Da ich mit fester Terminvergabe arbeite und mich während dieser Zeit ausschließlich um Sie und Ihr Tier kümmere, bitte ich Sie, mir mindesten 24 Stunden vorher
Bescheid zu geben, falls Sie unseren Termin nicht wahrnehmen können, so kann ich diesen wieder für andere Tierbesitzer zur Verfügung stellen.
Nicht abgesagte Termine werden berechnet, ebenso Fehlfahrten oder bereits vorbereitete Injektionen die verworfen werden müssen.
Ausfallgebühr für nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden mit 30,00 € + MwSt. verrechnet.
Bei Fehlfahrten kommt zusätzlich die Kilometerpauschale hinzu, bei sonstigen Aufwendungen werden diese zuzüglich in Rechnung gestellt.
Das gleiche gilt bei Terminverschiebung, die nicht rechtzeitig erfolgt.
Werde ich für Sie tätig an Sam-/Sonn- oder Feiertagen bzw. bei Nacht gilt folgendes:
§ 3 GOT in besonderen Fällen
Die Gebührensätze erhöhen sich um 100 von Hundert, für Leistungen, die auf Verlangen des Tierbesitzes bei Nacht (zwischen 19.00 Uhr und 7.00 Uhr) an Wochenenden (Samstags ab 13 Uhr bis Montags 7.00
Uhr) und an Feiertagen erbracht werden.
Informationen rund um die Behandlung
Ist Ihr Tier bereits durch einen Tierarzt oder Kollegen vorbehandelt, so bitte ich Sie mir ggf. vorhandene Unterlagen wie z.B. Röntgenbild, Laborbefunde,
Ultraschallbilder, Op-Berichte usw. zukommen zu lassen.
Bitte bringen Sie auch in Erfahrung welche Medikamente bisher verabreicht wurden.
Der Verkauf von apothekenpflichtigen Medikamenten ist dem Tierheilpraktiker untersagt, die Verabreichung dieser jedoch gestattet.
Nach § 3 des deutschen Heilmittelwerberechts muss ich des weiteren darauf hinweisen, dass es sich bei den Heilmethoden um Verfahren der alternativen Heilkunde handelt, deren Wirksamkeit in der Naturwissenschaft nachgewiesen und anerkannt ist, aber leider nicht in der Schulmedizin.
In eigener Sache
Auch wir Tierheilpraktiker sind an einen gewissen Berufsethos gebunden, dazu gehört die „ärztliche“ Schweigepflicht ebenso, wie die Wahrung der Interessen der uns anvertrauten Tiere und deren Besitzer.
Bitte tragen Sie dazu bei, dass der Berufsstand des Tierheilpraktikers ethisch und gesetzlich korrekt arbeiten kann und wir alle Bestimmungen einhalten können.
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